Im Mai 2002 eröffnete Fulbright & Jaworski sein Büro in München, um unserem Mandantenstamm in Deutschland und Westeuropa eine noch bessere Betreuung bieten zu können. Unsere Anwälte in München sprechen deutsch und haben in Deutschland studiert und gelebt. Unser Münchner Büro betreut ein breites Spektrum von Mandaten im Zusammenhang mit US-amerikanischem und internationalem Recht; dazu zählen Geschäftstransaktionen, internationale Handelsschiedsgerichtsverfahren, US-amerikanische Prozeßführung, sowie Angelegenheiten in den Bereichen Börsenrecht, gewerblicher Rechtsschutz, Energie, Projektfinanzierung, Steuern, Immobilien, etc. In München betreuen wir vorwiegend deutsche und in Europa ansässige Firmen und Konzerne, die in den Vereinigten Staaten gewerblich tätig sind.
Dank der Erfahrung und Sachkunde unserer Anwälte in München und unserer kanzleiweiten Ressourcen betreut Fulbright & Jaworski Mandanten in den folgenden Tätigkeitsbereichen:
- Auslandsinvestitionen und Außenhandel in die USA
- Gesellschafts-, handelsrechtliche und Wertpapiertransaktionen (einschließlich Börsengänge)
- Gewerblicher Rechtsschutz und Technologie
- Internationale Schiedsgerichtsbarkeit
- Energie
- Projektfinanzierung
- US-Prozeßführung, Immobilien und Steuern
Auslandsinvestitionen und Außenhandel in die USA
- Vertretung deutscher und westeuropäischer Firmen und Investoren beim Kauf und Verkauf von US-Gesellschaften und -vermögenswerten, oft im Öl- und Gassektor und sonstigen energiebezogenen Branchen.
- Vertretung von deutschen Regierungsstellen und Behörden in Bezug auf US-amerikanische Rechtsfragen.
- Beratung zu steuerlicher Planung und Gestaltung verschiedener US-spezifischer Investitionen, u.a. Immobilienerwerb, die sich oft über mehrere Rechtsgebiete, wie Gesellschaftsrecht, Bank- Wertpapier- und Steuerrecht, erstreckt.
Beschreibung unserer Arbeitsgruppe Internationales Privatrecht (IPR) - hier klicken
Gesellschaftsrechtliche, Handels- und Wertpapiertransaktionen (einschließlich Börsengänge)
- Vertretung von deutschen und westeuropäischen Firmen in allen Aspekten des US-amerikanischen Gesellschaftsrechts, Bundes- und einzelstaatlichen Wertpapiergesetzen und entsprechenden behördlichen Genehmigungsverfahren.
- Vertretung von Mandanten in Fragen bezüglich der US-Börsenaufsichtsbehörde (SEC).
- Beratung zu vertraglichen und sonstigen Rechtsbeziehungen, für die US-amerikanisches Recht gilt.
Gewerblicher Rechtsschutz und Technologie
- Vertretung von Mandanten bezüglich Patenten, Patentstreitigkeiten, Warenzeichen, Urheberrechten, Betriebsgeheimnissen und Computerrecht in einem großen Branchenspektrum, u.a. Medizingeräte, genveränderte Agrarprodukte, Halbleiterbauteile, Öl- und Gas-Bohrgeräte, Freizeitsport, Büroprodukte, Gesundheitsprodukte und Lebensmittelverarbeitungsgeräte für Endverbraucher.
- Beratung zu Warenzeichen- und Urheberrechtsverfahren, Geltendmachung von Rechten, Durchführung von Verfahren vor der Prozeß- und Beschwerdekammer für Warenzeichen (Trademark Trial and Appeal Board)
Beschreibung unserer Arbeitsgruppe Rechtsschutz und Technologie - hier klicken
Internationale Schiedsgerichtsbarkeit
- Unsere Anwälte treten als Schiedsrichter und Parteivertreter bei internationalen Handelsschiedsverfahren nach der Schiedsordnung der Internationalen Handelskammer (ICC), des Londoner Internationalen Schiedsgerichts (LCIA), des Amerikanischen Schiedsverbandes (AAA), UNCITRAL, des Internationalen Zentrums der Weltbank für die Beilegung von Anlagestreitigkeiten, und in ad hoc-Schiedsverfahren auf.
Energie
- Vertretung sämtlicher Parteien bei praktisch allen US-amerikanischen und internationalen Transaktionen mit Beteiligung der Strom-, Öl- und Gas-, Raffinerie-, petrochemischen und Pipeline-Industrie, sowie Vertretung und Beratung bei den damit verbundenen öffentlich-rechtlichen Fragen, Prozeßführung und alternativer Streitbeilegung.
Projektfinanzierung
- Vertretung von Mandanten bei der Projektentwicklung, Finanzierung, beim Bau, Erwerb und Betrieb von Einrichtungen und Projekten praktisch jeder Art in den Vereinigten Staaten oder in anderen Ländern.
Beschreibung unserer Arbeitsgruppe Projektplanung und -finanzierung - hier klicken
Prozeßführung
- Unsere Prozeßanwälte genießen internationales Ansehen wegen ihrer umfassenden Kompetenzen im forensischen Bereich. Bei Bewertungen nehmen wir stets einen Spitzenplatz als eine der besten Prozeßführungskanzleien ein.
- Wir haben Mandanten in Tausenden von Verfahren mit und ohne Jury-Beteiligung sowie in Schiedsverfahren erfolgreich vertreten.
- Viele unserer Prozeßanwälte wurden in so prestigeträchtige Gremien wie die Berufsverbände und Standesvertretungen 'American College of Trial Lawyers', 'International Academy of Trial Lawyers' und 'American Board of Trial Advocates' gewählt.
Beschreibung unserer Arbeitsgruppe Prozeßführung - hier klicken
Immobilien
- Vertretung von Eigentümern, Projektentwicklern, Managern, Käufern, Verkäufern, Darlehensnehmern, Darlehensgebern, Vermietern, Mietern, Bauunternehmern und Architekten im Zusammenhang mit Vertragsentwurf, -aushandlung, -abwicklung und Geltendmachung von Ansprüchen aus Verträgen und Übereinkünften in Verbindung mit Immobilien jeder Art.
- Vertretung von Privatpersonen, Kapital-, Personengesellschaften und anderen Geschäftsorganisationen in Bezug auf das Tagesgeschäft bei der Verwaltung von Grundstücken und zugehörigen Einrichtungen und der Vermietung/Verpachtung oder der Veräußerung von Immobilien-Überkapazitäten.
- Beratung zu Transaktionen mit Regierungsstellen, u.a. zu Grundstückstausch, Aufgabe staatlicher Rechte an öffentlichen Flächen, und staatlichen Grundstückspacht- und -nutzungsfragen, z.B. Flächennutzungsplanung, Aufnahme in Bebauungspläne und Genehmigungen.
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Steuern
- Beratung zu inländischen und internationalen Regeln zum US-Einkommensteuergesetz und seinen Ausführungsbestimmungen.
- Beratung von US-amerikanischen Mandanten zu Anforderungen des US-Steuerrechts in Anwendung auf ausländische Geschäfte, sowie von Mandanten außerhalb der USA hinsichtlich der steuerlichen Auswirkungen auf ihre Geschäfte in den USA, wobei auch Kenntnisse der allgemeinen Vorschriften anderer Hoheitsgebiete einfließen.


